Der Vortrag „Grundlagen des Vollstreckungsverfahrens“ von Prof. Dr. iur. Bernd Banke ist Bestandteil des Kurses „Zwangsvollstreckungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wie kann man den Begriff „Zwangsvollstreckung“ definieren?
Welche beiden großen Rechtsgebiete stehen sich im Zwangsvollstreckungsrecht gegenüber?
Welche Rechte stehen im Zwangsvollstreckungsrecht im Spannungsverhältnis?
Wozu führt es, wenn der Gerichtsvollzieher sein Pfandsiegel auf einer Sache anbringt?
Was bedeutet Verstrickung?
Welche Rechtsnatur hat eine Pfändung durch den Gerichtsvollzieher?
Was sind abdrängende Sonderzuweisungen im Sinne von § 40 I S. 1 VwGO?
Bei welchen dieser Normen handelt es sich um sogenannte „Brückennormen“, die im Zwangsvollstreckungsrecht das Öffentliche Recht mit dem Zivilrecht zu verbinden?
Welcher Rechtsweg ist im Zwangsvollstreckungsrecht eröffnet?
Welche Vollstreckungsorgane gibt es?
Welche Aussage ist richtig?
Wie kann wegen Geldforderungen vollstreckt werden?
Durch was wird die Vollstreckungsmaßnahme bestimmt?
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