Der Vortrag „Immobiliarsachenrecht 5: Insolvenzrecht und Vormerkungsrecht“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wer ist der Betroffene (Berechtigte)?
Was setzt die Entstehung einer Vormerkung §§ 883,885 BGB für Merkmale voraus?
Wie begründet die herrschende Meinung, dass sie § 894 BGB analog auf die Vormerkung anwendet?
Wenn sich der Grundstückseigentümer bereits mit dem Erwerber über den Eigentumsübergang §§ 925, 873 geeinigt und den Kaufpreis erhalten hat, wozu kann dann der Erwerber ermächtig worden sein?
Was ist keine Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
In welchen Fällen kann ein Anwartschaftsrecht vorliegen?
Wie lautete die Definition für die Entstehung eines Anwartschaftsrechts?
Wann kann nach herrschender Meinung ein Anwartschaftsrecht im Immobiliarsachenrecht bestehen?
Welche Vorschriften können analog auf die Vormerkung angewendet werden?
Was ist kein Merkmal des § 878 BGB?
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