Der Vortrag „Vorsatz und Fahrlässigkeit“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Materielles Strafrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Ist jede im BT geregelte Vorsatztat auch in fahrlässiger Begehung strafbar?
Was besagt das Simultanitätsprinzip?
Setzt sich der Vorsatz nach h.M. aus einem intellektuellen und einem voluntativen Element zusammen?
Reicht es für die Annahme des dolus directus 2. Grades aus, wenn der Täter den Erfolg als sicher voraussieht?
T sperrt O in den Kofferraum. Er will sie in einem 100 km entfernten Waldstück töten. Als T dort ankommt ist O bereits Tod. Liegt eine versuchte oder vollendet Tötung vor?
Worauf kommt es für die Bejahung einer Strafbarkeit an, wenn der Erfolg früher eintritt als geplant?
Ist ein error in obejcto ein Vorsatz- oder ein Kausalitätsproblem?
An welcher Stelle im Aufbau prüft man den Vertrauensgrundsatz im Rahmen einer fahrlässigen Tötung durch einen Verkehrsunfall?
Ändert sich die Kausalitätsbetrachtung bei einem fahrlässigen Unterlassungsdelikt?
Ist bei der objektiven Vorhersehbarkeit ein Sonderwissen des Täters zu berücksichtigen?
Wie ist nach h.M. die Falllösung, wenn im Rahmen des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs der Erfolg möglicherweise auch bei sorgfaltsgemäßem Verhalten eingetreten wäre?
Worauf stellt die Rspr. für das Alternativverhalten bei alkoholisierten Autofahrern ab?
Welche 3 Fahrlässigkeitsformen kennen Sie im Strafrecht?
Welcher § oder welche §§ aus dem AT des StGB ist/sind wesentlich für die Erfolgsqualifikationen im BT?
Welcher Streit besteht bei §§ 226, 227 StGB im Rahmen des Unmittelbarkeitszusammenhangs?
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... sonstigen subjektiven Tatbestandsmerkmale müssen immer nur bei Versuchsbeginn, also beim unmittelbaren Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung, sei es durch aktives Tun oder ...
... zum Tode führende Gehirnblutung durch das Schlagen mit der Faust oder durch die Tritte verursacht worden ist. Aufgrund des Simultanitätsprinzip ist maßgeblich, dass der Tötungsvorsatz im Zeitpunkt der todesverursachenden Handlung ...
... Wille erforderlich, nur so kann die sachgerechte Abgrenzung zur Fhlk. erfolgen. ...
... sagt „wird schon gut gehen”. Dolus eventualis liegt dann vor, ...
... dass der Täter den Todeserfolg hätte vorhersehen können oder vorhersehen müssen = Fahrlässigkeit. Problem: Einsatz äußerst gefährlicher Gewalthandlungen ...
... führen, muss sich auch der Vorsatz auf diesen Kausalverlauf beziehen. Ausreichend: Vorsatz muss nur die wesentlichen ...
... nachdem O gefrühstückt hat, fährt sie wie immer nach Hause. Nachmittags überlegt sie es sich anders und gibt den Plan, O zu töten, auf. Als sie bei O ankommt muss sie feststellen, dass O bereits durch die erste Giftmenge ...
... und dem Willen des Täters nicht den unmittelbar in die Tatvollendung einmündenden Kausalverlauf in Gang ist noch kein rechtlich relevanter Vorsatz. Wird der ...
... Kausalität: Erfolg tritt an einem anderen ...
... T hat beides im Vorsatz aufgenommen. Kumulativvorsatz liegt vor, wenn der Täter mit einer Handlung mehrere voneinander unabhängige Tatbestände verwirklichen will. ACHTUNG: Alternativorsatz kann Figur der aberratio ictus verändern, ...
... 2. Handlung (z.B. Anfahren des Fußgängers), 3. Kausalität, 4. Fahrlässigkeitsvorwurf. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung (Einschränkung durch ...
... objektive Sorgfaltspflicht zu erkennen, b) die Sorgfaltsanforderung zu erfüllen, um somit den Erfolg zu vermeiden, c) Unrechtsbewusstsein, 4. ...
... 2. Nichtvornahme der obj. erforderlichen, gebotenen und zumutbaren Handlung, 3. Kausalität ...
... lautet die Formel: Was wäre geschehen, wenn der Täter sich sorgfaltsgemäß verhalten hätte? Wäre der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch eingetreten, dann entfällt die Erfolgszurechnung. ...
... Sorgfaltspflichtverletzung und Erfolg: Problem: Grad der Wahrscheinlichkeit Radfahrerfall (BGHSt ...
... O wird durch den Unfall getötet. Eine Blutprobe bei T ergab eine BAK von 1,1 ‰. Ein Sachverständiger stellte fest, dass ein nüchterner Kraftfahrer den Unfall und den Tod des O hätte auch nicht verhindern können. ...
... Problem: Alternativverhalten bei alkoholisierten Kraftfahrern: Verursacht der Täter unter Alkoholeinfluss einen Unfall mit Verletzung ...
... Rechtsprechung daran, dass nicht die Fahruntüchtigkeit des T den Tod verursacht hat, ...
... notwendige Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverletzung und Erfolg vorliegt. Wenn Sie die oben aufgezeigten Grundsätze des pflichtgemäßen Alternativverhaltens anwenden, müssten Sie auf ...
... im nüchternen Zustand den Unfall bei Einhaltung derselben Geschwindigkeit hätte vermeiden können, sondern prüfen, bei welcher geringeren Geschwindigkeit der Täter nach seiner durch den Alkoholgenuss herabgesetzten Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit der kritischen ...
... Sorgfaltspflichtverletzung auf § 3 I StVO abzustellen, wonach ein Fahrer nur so schnell fahren darf, wie ...
... Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden. T hätte dann an der roten Ampel gestanden und wäre erst später an der Unfallstelle angekommen. O wäre in der Zwischenzeit schon längst auf der anderen Straßenseite gewesen. Ein merkwürdiges Ergebnis, denn wäre T ...
... zu merkwürdigen Ergebnissen gelangen. Korrektiv ist dann der Schutzzweck der Norm . Der Sinn einer Ampelanlage liegt nicht darin, dass der ...
... §222 Strafrechtliches Grundprinzip: Hohe Rechtsfolge setzt hohen Unrechtsgehalt voraus. § 227 muss somit einen weit höheren Unrechtsgehalt aufweisen, ...
... § 222, § 18 Fhlk. c.s.q.n. Auf Grund der hohen Rechtsfolge bedarf es somit einer Einschränkung der c.s.q.n., ...
... Handlungsunwert, Erfolgsunwert: Bei §§226, 227 umstr. ob auch auf HU abgestellt werden ...
... 223 ff. + Tod = § 222 c.s.q.n. Einschränkung der c.s.q.n. durch Unmittelbarkeitszusammenhang. ...
... Durchbrechung des Drittverhalten/Opferverhalten, 5. § 18 = wenigstens Fhlk - obj. Sorgfaltspflicht = vorsätzliche KV = s.o. - obj. ...
... = § 223 ff. + § 222 Vorsatztat Fhlk.-tat + Eigener Fhlk.-vorwurf ...