Was tun im Todesfall von RA Michael Baczko

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Was tun im Todesfall“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Die Vorsorgemappe“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Totenschein und Sterbeurkunde
  • Wer bezahlt die Bestattung?
  • Wer ist zwingend zu verständigen?
  • Ausschlagung des Erbes prüfen
  • Erbschaftssteuer

Quiz zum Vortrag

  1. Um eine Sterbeurkunde beantragen zu können.
  2. Um das Nachlassgericht über den Tod zu verständigen.
  1. Um das Nachlassgericht über den Tod zu verständigen.
  2. Um einen Totenschein zu beantragen.
  1. Derjenige, der die Totenfürsorge hat.
  2. Immer der Erbe.
  1. Nein
  2. Ja
  1. Der Erbe.
  2. Derjenige, der die Bestattung in Auftrag gegeben hat, auch , wenn er nicht Erbe ist.
  1. Der nächste Verwandte, wenn er keine Sozialhilfe oder Grundsciherung bezieht.
  2. In jedem Fall, dass Sozialamt.
  1. Gegenüber dem Nachlassgericht erklären,dass ich die Erbschaft ausschlage.
  2. Nichts.
  1. Nein.
  2. Ja
  1. Ja.
  2. Nein, da sowohl der Testamentsvollstrecker, als auch der Nachlassverwalter, die Erbschaft verwaltet.

Dozent des Vortrages Was tun im Todesfall

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

...  Die Vorsorgemappe: Testamente - Verfügungen - Vollmachten ...

... ein Arzt zu benachrichtigen, der den Tod amtlich feststellt und den Totenschein ausstellt. Der Arzt wird den Verstorbenen eingehend untersuchen. ...

... den Personalausweis des Verstorbenen, bei Verheirateten die Eheurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten...

... Frage, wer die Bestattung organisieren darf bzw. muss. Zur Totenfürsorge berechtigt sind die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen, und zwar in folgender ...

... Das Ordnungsamt wird immer dann tätig, wenn eine Person verstirbt, die entweder keine Angehörigen hat oder deren Angehörige nicht kurzfristig ermittelt werden konnten und auch ansonsten unbekannt ...

... in Auftrag gegeben, regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer unterschiedlich, an wen es sich halten wird, um die Kosten erstattet zu bekommen. ...

... Kostenpflichtige selbst Sozialhilfeempfänger ist oder anderweitig in beengten finanziellen Verhältnissen lebt, kann er von dieser Kostentragungspflicht befreit werden. Dann kann ein entsprechender Antrag bei dem Sozialamt gestellt werden ...

... über den Todesfall informiert werden. Gegebenenfalls kann hier der Bestatter helfen, die entsprechenden Anschreiben abzusenden. Insbesondere Versicherungen müssen unverzüglich eine Mitteilung vom Ableben des Verstorbenen ...

... des Nachlasses ausgehen muss. In unklaren Fällen kommt auch die Nachlassinsolvenz oder die Nachlasspflegschaft in Betracht. Dies kann man mit dem Nachlassgericht ...

... über die Nachlasswerte zum Todeszeitpunkt, insbesondere Mitteilungen von den Banken. Gegebenenfalls empfiehlt es sich einen Steuerberater ...