Der Vortrag „Brandstiftungsdelikte: Widmung - Entwidmung, Brandstifter, Gebäude“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil: Nicht Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist der maßgebliche Unterschied zwischen tatbestandsausschließendem Einverständnis und rechtfertigender Einwilligung?
Wann und weshalb wird der Tatbestand des § 306 I StGB teleologisch reduziert?
Wer kann ein Wohnhaus entwidmen, sodass es kein Tatobjekt iSd § 306 a I StGB mehr darstellen kann?
Wann kann von einer „Fremdheit“ des Tatobjekts zum Täter ausgegangen werden?
Welche Meinungen werden zu dem Problem vertreten, wenn sich der Täter bei § 306 a I Nr. 1 StGB versichert, dass sich kein Mensch in dem Tatobjekt aufhält?
Unter welchen Voraussetzungen ist nach h.M. eine teleologische Reduktion möglich, wenn sich der Täter des § 306 a I Nr. 1 StGB versichert, dass sich niemand in dem Tatobjekt aufhält?
In welchem Verhältnis stehen die Tatbestände aus § 306 a I StGB und aus § 306 b StGB zueinander?
In welchem der folgenden Fälle kommt ein Objekt nicht als Tatobjekt iSd § 306 a I Nr. 3 StGB in Betracht?
Welche Meinungen werden zu dem Problem vertreten, ob bei gemischt genutzten Gebäuden auf § 306 a I Nr. 1 StGB abgestellt werden kann, wenn nur der wirtschaftlich genutzte Teil brennt, aber ein Tatobjekt nach § 306 a I Nr. 3 StGB wegen eines nicht passenden Tatzeitpunkts ausscheidet?
Weshalb ist nach h.M. eine rechtfertigende Einwilligung des Opfers der Gesundheitsgefährdung in § 306 a II StGB nicht möglich?
Was ist im Rahmen des subjektiven Tatbestands bei § 306 a II StGB zu beachten?
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |
... Rechtswidrigkeit rechtfertigende Einwilligung durch Eigentümer mögl. C. Schuld D. restliche Prüfung persönlicher Strafaufhebungsgrund, Strafmilderungsgrund I.§ 306 ...
... Ausmaß als ein Gebäude, das eine nicht ganz geringfügige Bodenfläche bedeckt (etwa ein Gartenhäuschen, eine Jahrmarktsbude, ...
... 306 I Nr. 5 fortwirtschaftliches Erzeugnis). T steckt am Baggersee das Schlauchboot des Nachbarn an. (Nr. 4 Wasserfahrzeug) Strafrahmen des § 306 ist exorbitant hoch. Einigkeit, dass die Norm einschränkender Interpretation ...
... A. TB I. Objektiver TB 1. Tatobjekt Nr.1 Oberbegriff: Räumlichkeit, die zur Wohnung von Menschen dient, Problem 1: Widmung – Entwidmung ...
... I. Objektiver TB 1. Tatobjekt Nr.3 Räumlichkeiten, die zeitweise zum Aufenthalt von Menschen dienen und Tathandlung ...
... b. T zerstört Objekt durch Brandlegung ganz oder teilweise II.Subjektiver TB dolus eventualis ausreichend ...
... Problem 1: Widmung – Entwidmung. E ist Eigentümer und alleiniger Bewohner eines Waldhauses, ...
... Inbrandsetzen (+) II.Subj. TB F handelt vorsätzlich B. RWK rechtfertigende Einwilligung. Aber: E hat ihn aber darum gebeten und damit ...
... – Entwidmung § 306 a I Nr.1 ? A.TB I. Obj. TB 1.Tatobjekt: Räumlichkeit zum Wohnen …
... einer Kammer des Hauses Waldläufer W eingenistet, der im Schlaf überrascht ...
... § 306a I Nr. 1 Hier ist das Haus nicht entwidmet I.Obj. TB (+) II.Subj. TB F irrt sich aber über die noch ...
... Da R knapp bei Kasse ist, fährt sie zu der Hütte, geht durch alle Räume, um sicherzugehen, dass keines ihrer Geschwister sich darin aufhält und entzündet sodann im Flur ein benzingetränktes Handtuch. Die Hütte brennt vollständig ...
... in Rs alleinigem Eigentum stand und ihre Geschwister keine Einwilligung gegeben haben. § 306 (+) § 306a I ist seinem Wortlaut nach ebenfalls erfüllt. Denn die Hütte wird jedenfalls vorübergehend von Menschen als Mittelpunkt ihrer ...
... BGH: Das komme aber nur bei kleinen, insbesondere einräumigen Hütten in Betracht, „bei denen auf einen Blick übersehbar ist“, dass sich niemand darin aufhalte (so wohl auch die hM). § 306 a I ...
... Schadensmeldung, noch keine Auszahlung §§ 263 I, II, III Nr. 5, 22, 23, keine Vollendung, Versuch unmittelbares Ansetzen (+) ...
... da Zeitpunkt des Inbrandsetzens nach Schließung des Lokals § 306 a I Nr. 1 ? Nach h. M. ist ausreichend, das bei gemischt genutzten Räumlichkeiten, die Möglichkeit besteht, dass ...
... muss einen Menschen in die konkrete Gefahr einer Gesundheitsschädigung gebracht haben nur Objektverweisung Fremdheit der Objekte nicht erforderlich Eigentumslage ...
... b. T zerstört Objekt durch Brandlegung ganz oder teilweise 3.T bringt dadurch anderen Menschen in ...
... II.Subjektiver TB dolus eventualis ausreichend, muss auch Umstände der konkreten Gefährdung erfassen ...