Zulässigkeitsvoraussetzungen (Fortsetzung Gericht 1) von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Zulässigkeitsvoraussetzungen (Fortsetzung Gericht 1)“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Zivilprozessrecht für Studierende“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Wiederholung Unterrichtseinheit 1
  • Voraussetzungen der Partei
  • II. Zulässigkeitsvoraussetzungen (Fortsetzung)

Quiz zum Vortrag

  1. Juristische Personen nach der Löschung im Handelsregister
  2. OHG und KG
  3. Alle natürlichen Personen grds. mit Beginn der Geburt bis zum Tod (Ausnahmen möglich)
  4. GbR
  5. Juristische Personen nach der Liquidation.
  1. Die Unanfechtbarkeit eines Urteils (mit Ausnahme der Wideraufnahme des Verfahrens)
  2. Den Moment, in dem das Urteil verkündet wird
  3. Die formell richtige Einreichung einer Klageschrift
  1. Gesetzlich: Bei einer Klage der nicht [allein-] vertretungsberechtigten Gesellschafter gegen Mitgesellschafter auf Leistung an die Gesellschaft ("actio pro socio")
  2. Gesetzlich: Bei der Drittschadensliquidation sowie beim Vertrag zugunsten Dritter
  3. Gesetzlich: Bei einer Veräußerung der streitbefangenen Sache
  4. Gewillkürt: Bei einer Klage des Mieters für den Vermieter
  5. Gewillkürt: Bei Auftreten einer im Handelsregister gelöschten GmbH als Prozessstandschaftet
  1. Die Ausschließlichen Gerichtsstände
  2. Die allgemeinen Gerichtsstände
  3. Die besonderen Gerichtsstände
  4. Die besonderen und die ausschließlichen Gerichtsstände
  1. Klage aus Vertrag (Erfüllung, positive Forderungsverletzung, c.i.c., Gewährleistung)
  2. Klage aus deliktischer Handlung
  3. Klage aufgrund eines Verkehrsunfalls
  4. Klage aufgrund eines Bereicherungsanspruchs
  5. Klage aus einem Wohnraummietverhältnis
  1. In Bremen
  2. In Frankfurt
  3. In Aachen
  4. Er hat die Wahl und kann überall klagen
  1. In Aachen
  2. In Bremen
  3. Er hat die Wahl

Dozent des Vortrages Zulässigkeitsvoraussetzungen (Fortsetzung Gericht 1)

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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