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Sie lernen können.Mit Videokursen für Beruf, Studium und Freizeit.
Dr. Rainer Oberheim macht Sie fit auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Als erfahrener Repetitor erklärt er Ihnen in ansprechender Art und Weise alle prüfungsrelevanten Themen zu diesem Teilbereich des 1. Staatsexamens.
Beginnend mit den Grundlagen des Zivilprozesses sowie den Zulässigkeitsvoraussetzungen, geht er dann über zum Verfahrensablauf und der Zwangsvollstreckung.
Insgesamt sechs Vorträge erklären Ihnen anschaulich, worauf es im Teilgebiet Zivilprozessrecht ankommt. So gelingt eine intensive und vor allem erfolgreiche Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen!
Quiz zum Kurs „Zivilprozessrecht für Studierende“ |
Dozent Dr. Rainer Oberhaim ist Vorsitzender Richter im 3. Senat am Obersten Landesgericht Frankfurt und somit bestens geeignet, um Ihnen die Inhalte des Kurses "Zivilprozessrecht für Studenten" näherzubringen. Nach der Vorstellung des Kurses Zivilprozessrecht für Studenten gibt er eine Einführung in das Zivilprozessrecht und erklärt für Studenten verständlich die Grundlagen dazu. Des Weiteren spricht er über Zulässigkeitsvoraussetzungen und den Verfahrensablauf. Den Schluss bildet die Zwangsvollstreckung. So bietet Ihnen dieser Kurs einen optimalen Einblick ins Zivilprozessrecht für Studenten.
Sie können jetzt zu jeder Tag und Nachtzeit lernen und an jedem Ort der Welt. Sie sind nicht mehr an Stundenpläne und Fahrpläne gebunden und können sich zum Lernen im Park auf die Decke legen. Laptop an und schon kann es los gehen mit "Zivilprozessrecht für Studenten". Keine Lust mehr? Setzen Sie ein Lesezeichen mit der super Lesezeichen-Funktion. So können Sie wichtige Stellen des Online-Repetitoriums "Zivilprozessrecht für Studenten" später wiederfinden und wiederholen. Außerdem können Sie sich eine Playlist anlegen oder sich die Vorlesungen im mp3 Format auf Ihrem Smartphone anhören. Ein weiterer Bonus, der ganz ohne technische Spielereien auskommt, ist unsere Bestehensgarantie. Diese besagt, dass Sie Ihre Video-Vorlesung "Zivilprozessrecht für Studenten" weiter nutzen können, bis Sie Ihre Prüfung bestanden haben.