Der Vortrag „Einführung in den Zivilprozess“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Zivilprozessrecht für Studierende“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
In welche großen Bereiche teilt sich in Zivilprozess?
Worin besteht vordergründig (!) der Zweck des Zivilprozesses?
Muss man in Deutschland vor Erhebung einer Klage zwingend ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchführen?
Was ist unter anderem Bestandteil des Erkenntnisverfahrens?
Was gilt im Rahmen der Konfliktregelungsmöglichkeiten für den Zivilprozess?
Wie können privatrechtliche Konflikte zulässigerweise gelöst werden?
Was ist im Rahmen des sog. Mediationsverfahrens zutreffend?
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