Zulässigkeitsvoraussetzungen: Prozesshandlungsvoraussetzungen (Fortsetzung Partei und Gericht) von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Zulässigkeitsvoraussetzungen: Prozesshandlungsvoraussetzungen (Fortsetzung Partei und Gericht)“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Zivilprozessrecht für Studierende“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Prozesshandlungsvoraussetzungen (Partei)
  • Recht in fremdem Namen geltend machen
  • Prozesshandlungsvoraussetzungen (Gericht)
  • Zulässigkeit des Rechtswegs

Quiz zum Vortrag

  1. Bei einer Veräußerung der streitbefangenen Sache.
  2. Bei der sog. "actio pro socio".
  3. Bei der Drittschadensliquidation.
  4. Beim Vertrag zugunsten Dritter.
  5. Bei der Inkassozession.
  1. Grundsätzlich nur eigene Rechte, es sei denn, es liegt ein Fall der gesetzlichen oder gewillkürten Prozessstandschaft vor.
  2. Eigene und fremde Rechte.
  3. Nur eigene Rechte.
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Aus Gesetz
  3. Aus Rechtsgeschäft
  4. Aus gerichtlicher Bestellung
  1. Es muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen.
  2. Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig erscheinen.
  3. Es muss eine wirtschaftliche Bedürftigkeit bestehen.
  4. Für die Beantragung von PKH besteht ein sog. Formularzwang.
  5. Die Möglichkeit der Gewährung von PKH wird grds. von Amts wegen geprüft.
  1. Zuständig sind die Zivilgerichte nach § 13 GVG speziell für die ihnen ausdrücklich zugewiesenen Streitigkeiten.
  2. Zuständig sind die Zivilgerichte für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten.
  3. Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, erfolgt eine Verweisung nach § 17a II GVG.
  4. Ein i.R.d. Gerichtsbarkeit eigentlich unzuständiges Gericht kann durch entsprechende Parteivereinbarung oder Rügeverzicht zuständig werden.
  1. Bei einem Streit über Gewährleistungsrechte aus verbilligt vom Arbeitgeber gekauften Sachen.
  2. Bei Wegeunfällen zwischen Arbeitskollegen.
  3. Bei einer Klage des Geschäftsführers einer GmbH & Co KG.
  4. Bei Klagen von selbständigen Handelsvertretern.
  5. Bei Streitigkeiten i.R.d. Verhältnisses zwischen GmbH und Geschäftsführer.
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Gewillkürte und gesetzliche Gerichtsstände.
  3. Ausschließliche und nicht ausschließliche Gerichtsstände.
  4. Allgemeine und besondere Gerichtsstände.

Dozent des Vortrages Zulässigkeitsvoraussetzungen: Prozesshandlungsvoraussetzungen (Fortsetzung Partei und Gericht)

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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