Der Vortrag „Zwischenverfahren und Eröffnungsbeschluss“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Zwischenverfahren und Eröffnungsbeschluss“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann wird das Gericht zum erkennenden Gericht?
Kann ein fehlender Eröffnungsbeschluss in der Hauptverhandlung nachgeholt werden?
Kann ein rangniederes Gericht an ein ranghöheres Gericht bindend verweisen?
Wer ist Berufungsinstanz, wenn die Eingangsinstanz das LG ist?
Wie kann sich die StA gegen einen Nicheröffnungsbeschluss wehren?
Kann eine prozessuale Tat, auf die sich der Eröffnungsbeschluss nicht bezieht, in eine bereits stattfindende Hauptverhandlung mit einbezogen werden?
Welche Funktionen hat das Zwischenverfahren?
Was für eine Ladungsfrist zur HV sieht das Gesetz vor?
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... Kontrollfunktion, §§ 202, 203 Beweiserhebungen, Prüfung ob hinreichender TV - Rechtliches Gehör, § 201 II. Prüfung der ...
... 153 a II - Vorläufige Einstellung, § 205 - Nichteröffnungsbeschluss, § 204, ...
... §§ 199 IV. Der Eröffnungsbeschluss Mängel in ...
... Umgrenzungsfunktion Mangel in der Informationsfunktion – keine Heilung mögl., Widerspruch zum Akkusationsprinzip ...
... weiteres gerichtliches Verfahren, Rechtshängigkeit – Gericht wird zum erkennenden Gericht Problem: EB fehlt: Heilung - vor HV = behebbares ...
... Fehler führen zur Unwirksamkeit, z. B. Beschluss der Kammer nur mit 1 oder 2 Richtern: Mängel in der Anklage werden im EB übernommen ...
... V. Entscheidung über Prozesshindernisse: Endgültige Vorübergehende § 170 II § 205 § ...
... § 337 Entscheidung nach § 76 II GVG (ohne Schöffen), ob HV mit 2 oder 3 Richtern durchgeführt wird. Entscheidung ist im EB mit aufzunehmen, Besetzungsmitteilung ...