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Strahlenschutz

Definition Strahlenschutz

Strahlenschutz Jeder Mensch unterliegt ständig einer natürlichen Strahlenbelastung, die sich aus einer äußeren (kosmische Strahlung und Bodenstrahlung) und einer inneren Bestrahlung (Luft, Wasser, Nahrung) zusammensetzt. Dazu kommt noch die künstliche Strahlenbelastung durch Röntgenuntersuchungen (Röntgenstrahlen), Fernsehen, Uhren mit radioaktivem Zifferblatt usw. Wegen der schädlichen Auswirkung auf den einzelnen Menschen und seine Nachkommenschaft muss die Strahlenbelastung so klein wie möglich gehalten werden. Diesem Zweck dient der Strahlenschutz.

Er gliedert sich in den Schutz der Gesamtbevölkerung und in den Schutz beruflich exponierter Personen. Hierfür gibt es in den einzelnen Staaten besondere Strahlenschutzverordnungen. Der wirksamste Strahlenschutz ist ein möglichst großer Abstand von der Strahlenquelle; außerdem kommt eine Abschirmung durch Wände und Schutzkleidung in Betracht. Der die Strahlenquelle (Röntgengerät) unmittelbar umgebende Bereich (Kontrollbereich) muss streng abgegrenzt und besonders gekennzeichnet werden und darf nur von Patienten sowie speziell ausgebildetem Personal betreten werden. Mitarbeiter im Kontrollbereich müssen sich außerdem einmal jährlich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und sich halbjährlich über Gefährdung und Strahlenschutz belehren lassen. Bestimmte Personengruppen — unter anderem Jugendliche unter 18 Jahren und Schwangere — dürfen in diesem Bereich nicht arbeiten. Für alle beruflich strahlenexponierten Personen ist die Ermittlung der Strahlenbelastung mit Hilfe eines Strahlenschutzdosimeters vorgeschrieben.

Abbildungen

  • Strahlenschutz_Schutzkleidung_Strahlenschutz_uebung.jpg

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