Rehabilitation und sozialer Arbeitsschutz von Dr. med. Gerd Enderle

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Über den Vortrag

Unsere Gesellschaft wandelt sich. Ältere Mitarbeiter möglichst lange beschäftigungsfähig zu halten, ist für viele Unternehmen sehr wichtig geworden. Der Betriebsarzt kann hier, in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt, viel bewirken. Weitere wichtige Themen dieser Vorlesung sind das Mutterschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Dieser Vortrag ist in folgende Kapitel unterteilt: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Wiedereingliederung nach Krankheit, Chronisch Kranke am Arbeitsplatz, Sozialer Arbeitsschutz, Arbeitsbedingte Erkrankungen nach Organsystemen.

Der Vortrag „Rehabilitation und sozialer Arbeitsschutz“ von Dr. med. Gerd Enderle ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsmedizin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Wiedereingliederung nach Krankheit
  • Chronisch Kranke am Arbeitsplatz
  • Sozialer Arbeitsschutz
  • Arbeitsbedingte Erkrankungen nach Organsystemen

Quiz zum Vortrag

  1. beispielsweise bei hochfieberhafter Influenza-Erkrankung eines Mechatronikers.
  2. bei Arbeitsverhinderung aus nicht-gesundheitlichen Gründen.
  3. bei Pflege eines erkrankten Kindes.
  4. für Zeiten von Diagnostik-, Therapie- oder Reha-Maßnahmen.
  5. beispielsweise bei Heiserkeit eines IT-Technikers (Software-Entwicklungsarbeit).
  1. 28-jähriger Verwaltungsangestellter mit sitzender Tätigkeit und Zustand nach Beinverletzung
  2. 35-jährige Sportlehrerin mit Zustand nach Rotatorenmanschettenruptur
  3. 48-jähriger Zimmermann mit Sehnerventzündung
  4. 21-jährige Rechtsantwaltsfachangestellte mit akutem grippalen Infekt
  5. 55-jähriger Unfallchirurg mit Hohlhandphlegmone
  1. Der Beschäftigte muss während der Eingliederungsphase seine Arbeitsunfähigkeit formal beenden und erhält (zeitanteiligen) Lohn vom Arbeitgeber.
  2. Die Maßnahme ist sinnvoll, wenn ein Patient nach einer schweren oder längeren Erkrankung eine Wiederaufnahme der Arbeit nicht in einem Schritt bewältigt, sondern vielmehr in mehreren Schritten „trainiert“ werden muss.
  3. Die Gesamtdauer einer stufenweisen Wiedereingliederung beträgt meist ca. 6-12 Wochen, max. 6 Monate.
  4. Ein typisches Zeitschema könnte beispielsweise folgendermaßen aussehen: Beginn mit täglich 4 Stunden Arbeit, wöchentliche Überprüfung, Steigerung nach 2-6 Wochen um jeweils 2 Std. täglich.
  5. Die Maßnahme ist nur möglich mit Zustimmung des Arbeitgebers und der Krankenkasse.
  1. Es gilt das Prinzip "Reha vor Rente".
  2. Das BEM ist im SGB X geregelt.
  3. Erst ein als arbeitsfähig bescheinigter Arbeitnehmer darf an der stufenweisen Wiedereingliederung teilnehmen.
  4. Das BEM sollte in Erwägung gezogen werden, wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr mehr als 12 Wochen arbeitsunfähig gewesen ist.
  5. Die berufliche EIngliederung sollte nach der Krankheit möglichst lange hinausgezögert werden, um einen erneuten Krankheitsschub zu verhindern.
  1. Der Antrag sollte erst gestellt werden, wenn die Frage des Kostenträgers geklärt ist.
  2. Der Antrag muss vom Versicherten selbst gestellt werden.
  3. Das Attest muss von einem Arzt (Betriebs-, Hausarzt) ausgestellt werden.
  4. Reha-Maßnahmen werden veranlasst, wenn eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.
  5. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von den Trägern der Reha auf Antrag erbracht.
  1. Schulungen zur Hypoglykämiewahrnehmung sind abzulehnen, da eine gedankliche Fixierung auf die Krankheit droht.
  2. Die Einhaltung der Leitlinienziele (z.B. Typ I: HbA1c < 7,5%) ist wichtig zur Vermeidung der drohenden Spätfolgen des Diabetes mell. (Polyneuropathie, Retinopathie (Visus¯) und KHK, Apoplex).
  3. Zur Frage geeigneter und ungeeigneter Tätigkeiten sollten Hausarzt und Betriebsarzt kooperieren.
  4. Die Arbeit soll möglichst leidensgerecht gestaltet werden (Regelmäßigkeit etc.), Diät und Medikation sollen optimiert werden, die Erste-Hilfe soll organisiert werden.
  5. Eine allzu „straffe“ medikamentöse Einstellung kann jedoch problematisch sein wegen evtl. drohender Hypoglykämie.
  1. Als Ursache für Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2010 kommen psychische Erkrankungen an dritter Stelle, nach Erkrankungen des Muskel-Skelett-Apparats und bösartigen Neubildungen.
  2. Ursächlich kann das Vulnerabilitäts-Stress-Modell herangezogen werden.
  3. "Gute" Arbeit wirkt sowohl primär- als auch tertiärpräventiv.
  4. 40% der Erwerbminderungsrenten sind durch psychische Erkrankungen verursacht (Stand 2010).
  5. Die ansteigende Ziffer von psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt fußt sowohl auf Enttabuisierung sowie erhöhter Aufmerksamkeit im Ärztekollektiv.
  1. Verbietet jede Arbeit vor der Vollendung des 16. Lebensjahres.
  2. Soll Jugendliche vor besonderen Gefahren bei der Arbeit schützen.
  3. Fordert eine ärztliche Untersuchung (durch einen approbierten Arzt) vor Beginn der Tätigkeit und eine Nachuntersuchung nach spätestens einem Jahr (weitere jährliche Nachuntersuchungen sind freiwillig).
  4. Verbietet Hitze-, Kälteexposition, Gefahrstoffexposition, Akkordarbeit, Gefährdung der Sittlichkeit, Unter-Tage-Arbeit sowie physische oder psychische Überbeanspruchung.
  5. Erlaubt eine Arbeitszeit von maximal 8 Stunden täglich und maximal 40 Stunden wöchentlich, und dies nur zwischen 6 - 20 Uhr (Ausnahme Gaststätten, Bäckereien, Landwirtschaft ...).
  1. Tätigkeit im Großraumbüro
  2. Hitzearbeit, Kältearbeit
  3. Exposition gegen kanzerogene, mutagene, reproduktionstoxische Stoffe
  4. Heben und Tragen über 10 kg
  5. Nachtarbeit
  1. In folgender Reihenfolge findet die Vorwärtsrotation statt: Früh-, Spät-, Nacht- und Freischicht.
  2. Bei Nachtarbeit kommt es zur biologischen Synchronisation
  3. Von der Arbeitsmedizin empfohlen werden mindestens 4 Nächte in Folge.
  4. Rückwärtsrotation ist körperlich besser zu verkraften als Vorwärtsrotation.
  5. Gesundheitlich finden sich keine Bedenken zwecks der Nachtarbeit.
  1. Forstarbeit
  2. Lärmarbeit
  3. Tätigkeiten mit Exposition gegen Kohlenstoffdisulfid (CS2 – ein Lösemittel in der Viskose- und Zellstoffindustrie)
  4. Schichtarbeit/Nachtarbeit
  5. Tätigkeiten unter Stress-Bedingungen
  1. KHK – Cadmium
  2. Osteosklerose – Flouride
  3. Raynaud-Syndrom – Vibrationen
  4. Kammerflimmern – starke elektromagnetische Felder
  5. Thrombose der Handarterien – Handkantenschläge

Dozent des Vortrages Rehabilitation und sozialer Arbeitsschutz

Dr. med. Gerd Enderle

Dr. med. Gerd Enderle

Dr. med. Dipl.-Chem. Gerd Enderle war von 1994 bis 2003 als Betriebsarzt an Universität & Universitätsklinikum Ulm und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität Ulm tätig. Er ist seit 1996 bei der Sozial- und Arbeitsmedizinischen Akademie Baden-Württemberg e.V. (SAMA) zuständig für den Fachbereich Arbeitsmedizin/Umweltmedizin und unterhält eine umfangreiche Lehrtätigkeit im Bereich Arbeitsmedizin/Umweltmedizin. Im Jahr 2019 wurde ihm der Innovationspreis der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) verliehen.

Die SAMA ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der satzungsmäßig mit der Universität Ulm in Verbindung steht. Aufgabe der SAMA ist u. a. die Fort- und Weiterbildung in den Fachgebieten Arbeits-, Umwelt-, Sozial-, Präventivmedizin und Rehabilitation.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... Heiserkeit bei einem Lehrer: arbeitsunfähig ...

  • ... Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigunge n über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist. ...

  • ... Attest eines Arztes (Hausarzt, Betriebsarzt) Voraussetzungen für Reha - Maßnahme Betriebsarzt; Antrag stellen, auch wenn ...

  • ... auslösende Faktoren : Medikamente, Fieber Schlafmangel, Anspannung (Stress) Alkoholentzug; sensorische Reize. Therapie: Bevorzugung ...

  • ... Suchtkranke. Risiken: Eigengefährdung, Fremdgefährdung, Arbeitsunfähigkeit, Frühberentung Einschränkungen: Fahrtätigkeit, ... Prävention: Sucht-Betriebsvereinbarung ...

  • ... „Vulnerabilitäts-Stress-Modell“ Erkrankungsfolge: Leistungsminderung ...