Der Vortrag „Das A-Gutachten“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Die Anklageklausur“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
An welcher Stelle im A-Gutachten prüfen Sie § 123 II StGB, wenn sie Zeit sparen wollen?
An welcher Stelle ist die Beweiswürdigung vorzunehmen?
Wie lautet der Obersatz bei einer staatsanwaltlichen Aufgabenstellung im A-Gutachten?
Ist es richterlich überprüfbar, wenn die StA bei einem relativen Antragsdelikt ein besonderes öffentliches Interesse annimmt?
Wobei handelt es sich um Verfahrenshindernisse?
Welches Prinzip durchbricht das Legalitätsprinzip?
Welche formellen Beweismittel sind in der StPO vorgesehen?
Welche Fragen sind mit dem Strengbeweis zu klären?
Ist der Grundsatz in dubio pro reo in der Abschlussverfügungsklausur anwendbar?
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... in selbstständigen Handlungsabschnitten geprüft werden, zeitl. Abfolge beachten, innerhalb der einzelnen Abschnitte grundsätzlich mit dem Tatnächsten beginnen ...
... die Beweisbarkeit zu prüfen ist, keine abstrakten Erwägungen zu der Beweisbarkeit. Einfache Konkurrenzentscheidungen können gleich am Ende des jeweiligen Delikts ...
... lautet die genaue Beweisfrage: an welchem Merkmal bei welchem Delikt knüpft sie an. ...
... nicht ausgeräumt werden können = Freispruch nach dem Grundsatz "in dubio pro reo". Für StA nur mittelbar anwendbar, soweit zu erwarten ...
... (2) Strafbarkeit nach allen Sachverhaltsmöglichkeiten Straflosigkeit, soweit eine SV-Möglichkeit straflos ist. Fall: T schließt den Pkw seines Freundes F kurz und fährt los. ...
... Fahrlässigkeitstat einen Auffangtatbestand für die Vorsatztat dar. Der Würger T würgt O ohne Tötungsvorsatz. Dann lässt er vom verletzten O ab. ...