Der Vortrag „Brandstiftungsdelikte: Details, Versicherungsbetrug“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil: Nicht Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist § 306b I StGB für ein Deliktstyp?
Welche der folgenden Aussagen treffen auf das TB-Merkmal der „schweren Gesundheitsschädigung“ in § 306 b StGB zu?
In welcher Wertungsebene ist das Merkmal des § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB zu prüfen?
Mit welchem Argument sieht die h.M. § 306 b II Nr. 1 StGB NICHT als Erfolgsqualifikation an?
Kann ein Versicherungsbetrug (§ 263 StGB) eine andere Tat iSv § 306 b II Nr. 2 StGB sein?
Weshalb sieht die h.M. die Tatbestände aus §§ 265 und 303 StGB nicht als "andere Straftaten" iSd § 306 b II Nr. 2 StGB?
Worin besteht der gravierende Wortlautunterschied zwischen § 307 Nr. 1 a.F. StGB und § 306 c StGB?
Mit welchen Argumenten bejaht die h.M. eine Einbeziehung von professionellen Rettern in den Schutzzweck des § 306 c StGB?
Wann kann dem Täter im Rahmen der „Retterfälle“ in § 306 c StGB die Todesfolge für den Retter zugerechnet werden?
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... I EQ = Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination, § 18 da TB den ...
... Die der Brandstiftung eigentümliche Gefahr, muss sich in der Folge realisiert haben, für eine große Anzahl ...
... den Verletzungsfolgen des § 226 § 306 b I geht darüber hinaus: langwierige ernsthafte Erkrankungen - Verlust ...
... a. Schwere Gesundheitsschädigung eines Menschen oder b. Gesundheitsschädigung einer großen Anzahl von Menschen 2. Kausalität und objektive Zurechnung 3. Unmittelbarkeitszusammenhang 4. § 18 ...
... § 306a s.o.. Konkretes Gefährdungsdelikt: 1. Ein anderer Mensch wurde in die Gefahr des Todes gebracht 2. Durch die Tat (Kausalität und ...
... Täter verhindert das Löschen des Brandes 2.Täter erschwert das ...
... hierauf Nr. 2 = § 306 a + Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht, dolus directus 1. Grades. Streit: Versicherungsbetrug als andere Tat. M1:Täter muss spezifische Gefahren des ...
... Die der Brandstiftung eigentümliche Gefahr, muss sich in der Folge realisiert haben ...
... zu lebenslang. Besonderheit: Leichtfertige Todesverursachung. Vorsatztaten: § 306 bis 306 b als Voraussetzungen. Problem: Retterfälle ...
... verpflichtet sind, wäre es unbillig, sie aus dem Schutzzweck herauszunehmen. Auch Dritte, die Menschen retten wollen, können dann...
...herangezogen werden, ob für den Retter eine nachvollziehbare Motivation besteht, warum er sich in die Gefahr begibt und seine Entscheidung ...
... dann vertretbar, soweit es sich bei den Sachwerten um die Lebensgrundlage/Existenz des Dritten handelt. Wenn ...