Der Vortrag „Recht der Kreditsicherheiten 3: Insolvenzrecht“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was für einen Anspruch hat der Insolvenzgläubiger und wann muss dieser entstanden sein?
Wodurch zeichnen sich Massegläubiger aus?
Welche Aussage trifft zu?
Wer kann nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Sonderrechte geltend machen?
Welche Sonderrechte haben die dinglich Berechtigten im Speziellen?
Dinglich Berechtigte, die nicht Eigentümer sind, können verlangen, dass der Gegenstand, an dem die Berechtigung besteht, abgesondert wird. Dieser Gegenstand wird anschließend verwertet und der Berechtigte aus dem Erlös befriedigt. Welche Aussagen zur Befriedigung treffen zu?
Welche Voraussetzungen hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
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