Der Vortrag „Recht der Kreditsicherheiten 4: Pfandrecht, Sicherungsübereignung und Sicherungszession“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Aus § 1204 BGB lässt sich entnehmen, dass das Pfandrecht akzessorisch ist. Was heißt das?
Die vertragliche Bestellung eines Pfandrechts (Verpfändung) nach § 1205 I 1 setzt folgende Merkmale voraus:
Der Eigentümer E verleiht seine Uhr an den L. Später nimmt er bei der Bank B ein Darlehen in Anspruch. Als Sicherheit für das Darlehen soll B ein Pfandrecht an der Uhr bekommen. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um dieses wirksam zu bestellen?
Bei der vertraglichen Bestellung eines Pfandrechts (Verpfändung) §§ 1204 ff. verliert der Verpfänder immer...
Welche Rechtsinstitute im BGB kennen Sie, die akzessorisch zur Forderung sind?
Was setzt die Verpfändung (§§ 1273 ff) einer Lohnforderung zur Sicherung einer Kaufpreisforderung voraus?
Weshalb sind Verpfändungen in der Praxis unüblich?
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