Urteilsaufbau und Verurteilung von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Urteilsaufbau und Verurteilung“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Hauptverhandlung und Urteilsaufbau“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Urteilsaufbau
  • Details Rubrum
  • Tenor
  • Einstellung und Freispruch
  • Verurteilung und Freispruch/Einstellung
  • Teilentscheidung bei Tatmehrheit
  • Nebenentscheidungen
  • Gesamtstrafenbildung
  • Kosten

Quiz zum Vortrag

  1. In einem eigenen Bewährungsbeschluss.
  2. Im Urteilstenor.
  3. In der Urteilsbegründung.
  4. Im Rubrum.
  1. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
  2. Schuldspruch.
  3. Rechtsfolgeausspruch.
  4. Aussetzung des Strafe zur Bewährung.
  5. Nebenstrafen.
  1. 1. Persönliche Verhältnisse, 2. Tatsachenfeststellungen, 3. Beweiswürdigung, 4. Rechtliche Würdigung, 5. Strafzumessung, 6. Begründung von Nebenentscheidungen.
  2. 1. Persönliche Verhältnisse, 2. Beweiswürdigung, 3. Tatsachenfeststellungen, 4. Rechtliche Würdigung, 5. Strafzumessung, 6. Begründung von Nebenentscheidungen.
  3. 1. Rechtliche Würdigung , 2. Tatsachenfeststellungen, 3. Beweiswürdigung, 4. Persönliche Verhältnisse, 5. Strafzumessung, 6. Begründung von Nebenentscheidungen.
  4. 1. Persönliche Verhältnisse, 2. Beweiswürdigung, 3. Tatsachenfeststellungen, 4. Rechtliche Würdigung, 5. .Begründung von Nebenentscheidungen 6. Strafzumessung,
  5. 1. Persönliche Verhältnisse, 2. Beweiswürdigung, 3. Tatsachenfeststellungen, 4. Rechtliche Würdigung, 5. Begründung von Nebenentscheidungen. , 6. Strafzumessung
  1. Normalerweise geht der Freispruch der Verfahrenseinstellung vor, es sei denn, dass die Voraussetzungen für einen Freispruch erst noch durch weitere Beweisaufnahmen geschaffen werden müssen, während die sofortige Einstellung möglich wäre.
  2. Der Freispruch geht immer der Verfahrenseinstellung wegen der besseren Wirkung für den Angeklagten vor.
  3. Der Freispruch aus rechtlichen Gründen geht der Verfahrenseinstellung vor. Die Verfahrenseinstellung geht dem Freispruch aus tatsächlichen Gründen vor.
  4. Normalerweise geht immer die Verfahrenseinstellung wegen der besseren Wirkung für den Angeklagten vor.
  1. von zwei in Tatmehrheit zueinander stehende angeklagten Taten nur eine zu einer Verurteilung führt.
  2. von zwei angeklagten prozessuale Taten nur eine zu einer Verurteilung führt.
  3. von zwei in Tateinheit zueinander stehende angeklagten Taten nur eine zu einer Verurteilung führt.
  4. von zwei angeklagten Taten nur eine zu einer Verurteilung führt.
  1. Der Angeklagte hat sich einer Trunkenheit im Verkehr schuldig gemacht. Er wird deshalb...
  2. Der Angeklagte hat sich eines Diebstahles schuldig gemacht. Er wird deshalb...
  3. Der Angeklagte hat sich einer vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Er wird deshalb...
  4. Der Angeklagte hat sich einer Körperverletzung schuldig gemacht. Er wird deshalb...
  1. Der Angeklagte wird wegen Raubes zu ….verurteilt.
  2. Der Angeklagte wird wegen eines minderschweren Falls des Raubes zu….verurteilt. Im Übrigen wird er freigesprochen.
  3. Der Angeklagte wird wegen eines Raubes zu….verurteilt. Im Übrigen wird er freigesprochen.
  4. Der Angeklagte wird freigesprochen.
  1. In Tatmehrheit.
  2. In Tateinheit.
  3. In Gesetzeseinheit.
  4. In überhaupt keiner Konkurrenz.
  1. Einziehung.
  2. Verfall.
  3. Maßregeln der Besserung und Sicherung.
  4. Bewährungszeit.
  1. Mit der Gesamtstrafe kann keine Gesamtstrafe gebildet werde. Deshalb muss die Gesamtstrafe aufgelöst werden und die gebildeten Einzelstrafen einbezogen werden.
  2. Die Gesamtstrafe muss einbezogen werden wie eine Einzelstrafe.
  3. Nicht die Gesamtstrafe sondern das Urteil wir einbezogen.
  4. Eine bereits gebildete Gesamtstrafe kann nicht nochmal verwertet werden.

Dozent des Vortrages Urteilsaufbau und Verurteilung

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Rechtliche Würdigung 5. Strafzumessung 6.Begründung der Nebenentscheidungen ...

... Bei Einstellung und Freispruch ist der Tenor zweigliedrig: - Hauptsacheentscheidung: Das Verfahren wird eingestellt bzw. der Angeklagte wird freigesprochen. - Kostenentscheidung ...

... einer Verhandlungsunterbrechung geht ein SV-Gutachten ein, dass der Angeklagte im fortgeschrittenem Stadium an Krebs ...

... Endgültige Verhandlungsunfähigkeit = endgültiges Verfahrenshindernis. Einstellung nach § 206 a oder § 260 III ...

... Strafverfolgung wegen der angeklagten Tat inzwischen verjährt ist, dass zugleich aber auch der Nachweis der ...

... Fall 56: Der mögliche Freispruch. Problem: Konkurrierende Möglichkeit Einstellung und Freispruch ...

... Tateinheit unter Wegfall einer Tat: Achtung: Ein Teilfreispruch kommt nur dann in Betracht, wenn die nach der Anklage ...

... Tateinheit unter Wegfall einer Tat: Es erfolgt kein Teilfreispruch. Prozessualer Tatbegriff ist hier ohne Bedeutung, es zählt nur § 52 StGB ...

... Überzeugung, dass der Schuss als Exzess des flüchtigen Mittäters anzusehen und Ratte R nur des schweren Raubes im minder schweren Fall schuldig sei. Sie hält hierfür eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für angemessen ...

... wegen Raubes in Tateinheit / tateinheitlich begangen mit gefährlicher Körperverletzung ...

... zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Die Angeklagten haften bei einer Verurteilung bzgl. der Kosten ...

... Wichtig: Soweit die Tat unter derselben rechtlichen Bezeichnung sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar ist, muss ...

... Bearbeitervermerk: Zumeist erlassen - Anrechnung U-Haft = Normalfall, keine Erwähnung; Keine Anrechnung = Erwähnung im Tenor ...

... Das sichergestellte Messer wird eingezogen. Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB 3 ...

... „Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des NBKL.“ ...