Vererbung Die Ähnlichkeit der Kinder mit ihren Eltern ist der einfachste und zugleich sinnfälligste Beweis für die Vererbung. Die Gesamtheit aller Erbanlagen - man bezeichnet sie als Genotyp - prägen zusammen mit Umwelteinflüssen das Erscheinungsbild oder den Phänotyp eines Menschen. Die Träger der Erbanlagen (Gene) sind die Chromosomen, auf denen die Gene nebeneinander wie auf einer Wendeltreppe aufgereiht sind. Beim Menschen besteht der in allen Körperzellen vorhandene doppelte Chromosomensatz aus 46 Chromosomen, während in den Geschlechts- oder Keimzellen nur der einfache Satz von 23 Chromosomen vorhanden ist. Durch die Verschmelzung von Ei und Samenzelle bei der Befruchtung vereinigen sich die 23 Chromosomen von jedem Elternteil wieder zu einem kompletten Satz von 46 Chromosomen.
Unter diesen 46 Chromosomen befinden sich zwei Geschlechtschromosomen, die das Geschlecht des jungen Organismus bestimmen. Während sich die Geschlechtschromosomen des Mannes hinsichtlich Form und Größe unterscheiden - man bezeichnet sie als X- und Y-Chromosomen - enthalten weibliche Zellen 2 vollkommen identische X-Chromosomen. Daraus folgt, dass bei den Keimzellen, die ja lediglich über den einfachen Chromosomensatz verfügen, jede Eizelle ein X-Chromosom besitzt, wohingegen eine Samenzelle entweder ein X- oder ein Y-Chromosom enthält. Demzufolge entsteht ein männlicher Nachkomme, wenn die Eizelle von einer Samenzelle mit einem Y-Chromosom befruchtet wird, während das Zusammentreffen zweier X-Chromosomen ein Mädchen hervorbringt. Daneben können die Geschlechtschromosomen aber auch Anlagen für gewisse Krankheiten beherbergen; in diesem Fall wird das betreffende Merkmal mit dem Geschlecht vererbt. Eine solche geschlechtsgebundene Vererbung ist unter anderem für die Bluterkrankheit und die Rot-Grün-Blindheit charakteristisch.
Die Art und Weise, wie die einzelnen Anlagen der Eltern auf die Nachkommenschaft vererbt werden, ist in den Mendelschen Erbregeln niedergelegt. Dabei unterscheidet man zwischen dominanten Anlagen, die sich durchsetzen und im Phänotyp das entsprechende Merkmal hervorbringen und rezessiven Anlagen, die nur dann zur Ausprägung eines bestimmten Merkmals führen, wenn ihnen im doppelten Chromosomensatz kein dominantes Gen entgegensteht, d. h., wenn sowohl väterliches als auch mütterliches Chromosom diese Anlage enthalten.
Normalerweise ist das Erbgut konstant. Durch äußere Umstände bedingt, gelegentlich aber auch spontan, kommen aber immer wieder Erbänderungen (Mutationen) vor, durch die vollkommen neue, wiederum vererbbare Eigenschaften entstehen. In diesem Zusammenhang muss jedoch ausdrücklich betont werden, dass nicht Krankheiten als solche, sondern nur die Anlagen dazu vererbt werden: d. h., dass Erbkrankheiten unter bestimmten Voraussetzungen auftreten können, dies aber keinesfalls müssen. Ein besonders hohes Risiko, dass in der nächsten Generation ein Erbleiden auftritt, besteht bei Ehen von Blutsverwandten oder Trägern einer gleichsinnigen Belastung.
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