künstliche Befruchtung Wenn eine Frau über mindestens einen gesunden Eierstock verfügt, aber beide Eileiter - z. B. als Folge einer Eierstockentzündung oder Eileiterschwangerschaft - unpassierbar geworden sind und rekonstruktive Eingriffe erfolglos geblieben sind, ist eine Befruchtung auf natürlichem Weg nicht möglich. In diesen Fällen kann man versuchen, Ei- und Samenzelle außerhalb des weiblichen Körpers zu verschmelzen. Nachdem durch Hormongaben ein Eisprung provoziert worden ist, wird die Eizelle nach einem Bauchschnitt entnommen und in einem Reagenzglas mit der Samenflüssigkeit des Mannes zusammengebracht. 12-24 Stunden später lässt sich feststellen, ob eine Befruchtung stattgefunden hat. Der Embryo wird dann am 3. Tag nach der Eizellenentnahme zusammen mit etwas Kulturmedium über den Gebärmutterhalskanal in die Gebärmutterhöhle eingeschwemmt (»Embryotransfer«). Das Resultat ist ein so genanntes Retortenbaby. Mit diesem als extrakorporale Befruchtung bezeichneten Verfahren beschäftigen sich inzwischen mehr als 70 Zentren in aller Welt, wobei jedoch von einigen Seiten die ethische Rechtfertigung in Frage gestellt wird.
Die gleichen Bedingungen und Vorgänge, die für das Eintreten einer Befruchtung mitentscheidend sind, muss der Arzt auch bei der Insemination (= Sameneinbringung) beachten, die sich im Wesentlichen nur dadurch von der natürlichen Befruchtung unterscheidet, dass es der Arzt ist, der den männlichen Samen mit Hilfe geeigneter Instrumente vor den weiblichen Muttermund bringt. Eine solche ärztliche Hilfe kann notwendig sein, wenn bei einem der beiden Eheleute organische Veränderungen oder funktionelle Störungen (z. B. Folgen einer Unfallverletzung der Schwellkörper, Impotenz u. ä.) den Vollzug des Geschlechtsverkehrs unmöglich machen.
Die Aufbewahrung der durch Masturbation gewonnenen Samenflüssigkeit ist unter bestimmten Bedingungen über längere Zeit ohne Schädigung möglich (Samenbank). Zur Einbringung wird auf den Teil des Gebärmutterhalses, der in die Scheide ragt, eine Plastikkappe aufgesetzt, von der ein dünner Schlauch aus der Scheide herausführt. Durch diesen Schlauch wird die Samenflüssigkeit in die Kappe gespritzt. Auf diese Weise bleiben die Samenfäden für einige Zeit mit dem äußeren Muttermund in innigem Kontakt. Die Patientin kann nach dieser Prozedur nach Hause gehen und die Kappe 6 Stunden später selbst entfernen. Die Insemination wird etwa 12-24 Stunden vor dem erwarteten Eisprung und am Tag danach noch dreimal ausgeführt.
Wenn der Kinderwunsch von Eheleuten auf andere Weise unerfüllbar ist, ist gegen die Ausführung einer Insemination nichts einzuwenden, sofern der Ehemann der Samenspender ist. Dagegen wirft die künstliche Befruchtung der Ehefrau mit dem Samen eines anderen Mannes - bei Unfruchtbarkeit des Ehemannes - auch dann zahlreiche menschliche und juristische Probleme auf, wenn beide Eheleute damit einverstanden sind. Bis heute wird die Insemination mit der Samenflüssigkeit eines anonymen Spenders von der römisch-katholischen und von der anglikanischen Kirche, von der Standesorganisation der Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland und zahlreichen Juristen abgelehnt.
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