Lexikon

Strahlenschäden

Definition Strahlenschäden

Strahlenschäden Alle Strahlen - unabhängig davon, ob es sich um UV-, Wärme-, Röntgen- oder radioaktive Strahlen handelt - schädigen ab einer gewissen Menge und Einwirkungszeit den menschlichen Organismus. Dabei sind die radioaktiven Strahlen die weitaus gefährlichsten: der Kontakt mit ihnen lässt sich jedoch glücklicherweise fast immer vermeiden. Hingegen müssen Röntgenstrahlen unter Umständen - beispielsweise bei aufwendigen Untersuchungen oder im Rahmen der Krebstherapie (Strahlenbehandlung) - in größeren Mengen erduldet werden. Dabei summiert sich die Wirkung der einzelnen Bestrahlungen fatalerweise und lässt 3 verschiedene Arten von Schäden entstehen:

  • genetische Schäden: Sie kommen durch Veränderung des Erbguts in den Keimdrüsen zustande, machen sich also erst in der nächsten Generation in Form von Missbildungen bemerkbar.
  • teratogene Schäden: Sie betreffen ungeborene Kinder im Mutterleib, die gegen Strahlen jeglicher Art ganz besonders empfindlich sind. Schwere Fehlentwicklungen können die Folge sein.
  • somatische Schäden: Sie treten am Körper des Bestrahlten selbst auf und können sich sehr unterschiedlich äußern. Eine recht häufige Form derartiger Schäden ist die Strahlendermatitis, eine strahlenbedingte Hautveränderung, die von leichter Rötung bis zum Absterben größerer Hautpartien mit Bildung tiefer Geschwüre reichen kann. Nicht selten treten zudem nach intensiven Bestrahlungen Symptome wie Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen auf, die man umgangssprachlich unter dem Begriff Strahlenkater zusammenfasst. Die schlimmste Form von Strahlenschäden stellt der Strahlenkrebs dar, der sich allerdings erst nach sehr intensiver und hoch dosierter Strahleneinwirkung entwickelt. In der Anfangszeit der Röntgenanwendung bildete er sich - vornehmlich als Hautkrebs - gelegentlich bei medizinischem Hilfspersonal; heute kommt er jedoch dank intensiver Strahlenschutzmaßnahmen praktisch nicht mehr vor.