Embolie Mit dem Ausdruck »Embolie« bezeichnet man jenen gefürchteten Vorgang, bei dem ein Blutgerinnsel ( Thrombose), von seiner Entstehungsstelle in einem Blutgefäß losgerissen, mit dem Blutstrom zu einem entfernt liegenden Organ geschwemmt wird und hier den Blutzufluss so verstopft, dass die Tätigkeit dieses Organs oder sogar das Leben des Betroffenen bedroht ist. Verlegt ein solcher »Embolus« (das mit dem Blutstrom weggeschwemmte Blutgerinnsel) zum Beispiel ein großes Blutgefäß in der Lunge, so ist eine Lungenembolie die Folge. Verstopft er dagegen nur ein kleineres Gefäß, so entsteht ein Lungeninfarkt, ein Zustand, bei dem nur ein bestimmter Abschnitt dieses Organs von der Blutzufuhr abgeschnitten ist. Auch ein Herzinfarkt, ein Nieren- oder Gehirninfarkt und damit ein Schlaganfall kann die Folge einer Embolie sein; dann nämlich, wenn das Blutgerinnsel aus der linken Herzkammer stammt.
Ebenso wie ein Blutgerinnsel kann auch ein Fetttropfen, der etwa beim Bruch des Oberschenkelknochens aus dem Knochenmark in das Blut gelangt, mit dem Blutstrom fortgeschwemmt werden und zu einer Embolie führen, die man dann Fettembolie nennt. Noch seltener sind Embolien durch Organ- oder Geschwulstzellen, Parasiten, Luft (Luftembolie) und Fruchtwasser. Das dramatische Ereignis einer Embolie erfordert schnellste ärztliche Hilfeleistung: einmal gegen den Schock und zum anderen gegen die örtlich entstandene akute Durchblutungsstörung.
Die Behandlung einer Embolie hängt von Art und Größe des Embolus und natürlich von den dadurch verursachten Veränderungen am betroffenen Organ ab. Manchmal gelingt es, ein Blutgerinnsel oder einen Fremdkörper in einer raschen Operation zu entfernen, bevor größere, nicht mehr zu reparierende Schäden entstehen. Gerade bei einer Embolie in den Beinen ist dies anzustreben, weil sonst unweigerlich die Amputation droht. Bei der Lungenembolie führt ein solcher Eingriff jedoch leider nur selten zum Erfolg. Eine andere Methode, mit der man bisweilen einen Blutpfropf zum Verschwinden bringen kann, besteht in der Anwendung spezieller Gerinnsel auflösender Enzympräparate. Anschließend werden oft Mittel verordnet, die die Blutgerinnungsfähigkeit künstlich herabsetzen (Antikoagulanzien). Damit soll einer erneuten Embolie vorgebeugt werden.