Shunt Abnorme Verbindung zwischen großem und kleinem Kreislauf innerhalb oder außerhalb des Herzens. Dabei kann es sich um eine angeborene Missbildung oder um eine operativ hergestellte Verbindung (Shunt-Operation) handeln.
Je nach Strömungsrichtung unterscheidet man:
1. Links-Rechts-Shunt (arteriovenöse Kurzschlussverbindung): Dabei wird arterielles Blut dem venösen zugemischt; z. B. bei offenem Ductus arteriosus Botalli (beim Embryo offener Kanal zwischen Lungenarterie und Hauptschlagader zur Umgehung des Lungenkreislaufs), bei Kammerscheidewanddefekt ( Herzfehler) bei arteriovenösem Aneurysma (umschriebene Erweiterung einer Arterie mit Verbindung zu einer Vene).
2. Rechts-Links-Shunt (venoarterielle Kurzschlussverbindung): Dabei vermischt sich venöses Blut mit arteriellem; z. B. bei der Fallot-Tetralogie.
3. gekreuzter oder gemischter Shunt: Dabei tritt sowohl arterielles als auch venöses Blut über.
Die Hälfte aller angeborenen Herzfehler sind reine Querverbindungen der beiden Kreisläufe. Heute ist die operative Totalkorrektur aller Shunt-Formen möglich. Falls die Schwere des Defekts keine frühere Operation erfordert, liegt der günstigste Zeitpunkt zwischen dem 4. und 8. Lebensjahr.
Eine Shunt-Operation - also nicht die Beseitigung, sondern die bewusste operative Herstellung eines Shunts - wird z. B. zur Entlastung bei Leberzirrhose mit Pfortaderstauung vorgenommen; dabei wird eine Verbindung zwischen Pfortader (Vene, die das Blut aus dem Darm sammelt und in die Leber leitet) und der unteren Hohlvene hergestellt. Bei der Dialyse muss ebenfalls ein arteriovenöser Kurzschluss angelegt werden.
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