Infektionskrankheiten Durch lebende Krankheitserreger oder deren Gifte hervorgerufene Erkrankungen. Eine Infektionskrankheit ist der deutlich sichtbare Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit den Keimen, die sich im Organismus angesiedelt haben, dort wachsen und sich vermehren. Der Organismus antwortet dabei gesetzmäßig auf bestimmte Erreger mit bestimmten allgemeinen und örtlichen Reaktionen. Bei den krankheitserregenden (pathogenen) Mikroorganismen unterscheidet man Pilze, Bakterien, Rickettsien, Protozoen, Spirochäten und Viren; demzufolge spricht man von Pilzerkrankungen (Mykosen), bakteriellen Erkrankungen, Rickettsiosen, Protozoen-Erkrankungen, Spirochätosen und Viruskrankheiten. Voraussetzung ist die Übertragung auf den menschlichen Organismus; deshalb bezeichnet man die Infektionskrankheiten auch als übertragbare Krankheiten. Infektionskrankheiten, die durch direkten Kontakt, Ausscheidungen des Kranken oder durch vom Kranken benutzte Gegenstände leicht auf andere Personen übertragen werden — z. B. Scharlach und Typhus —, nennt man ansteckende Krankheiten. Bei vielen Infektionskrankheiten — z. B. Malaria, Wundstarrkrampf und Tollwut — gibt es jedoch keine direkte Übertragung, weshalb die Kranken auch nicht isoliert werden müssen. Merke: Alle ansteckenden Krankheiten sind übertragbar, aber nicht alle übertragbaren Krankheiten sind ansteckend!
Die indirekte Übertragung erfolgt durch lebende oder tote Zwischenträger, also über gesunde Personen, Gegenstände, Nahrungsmittel, Wasser, Tiere, Luft oder Staub. Tierische Infektionskrankheiten, die auf den Menschen übertragbar sind — z. B. Tollwut und Toxoplasmose —, heißen Anthropozoonosen. Davon zu unterscheiden sind Infektionskrankheiten, bei denen in den Entwicklungsgang bestimmter Mikroben Tiere als Zwischenwirte eingeschaltet sind: z. B. Kleiderläuse beim Fleckfieber und Stechmücken bei der Malaria.
Eintrittspforten für die Krankheitserreger sind natürliche Körperöffnungen (Mund, Nase, After, Harnröhre, Scheide) sowie Wunden an Haut und Schleimhäuten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen endogenen Infektionen, bei denen der Erreger aus der körpereigenen Flora des Kranken stammt (z. B. wenn eigene Darmbakterien bei einem Darmdurchbruch in den Körper gelangen), und exogenen Infektionen, bei denen der Erreger aus der Umgebung stammt. Bleibt nach einer Infektion die Gewebsschädigung örtlich begrenzt, spricht man von einer Lokalinfektion (z. B. Furunkel, Abszess); diese zeigt keinen gesetzmäßigen Ablauf. Es gibt auch stumme Infektionen (Infektionen ohne Infektionskrankheit), bei denen keine wahrnehmbaren Körperveränderungen auftreten, obwohl im Körper infektiöse Prozesse ablaufen, die im Blutserum nachweisbar sind.
Unter Resistenz versteht man die natürliche Widerstandsfähigkeit des Organismus, die von Rasse, Alter, Geschlecht und individuellen Gegebenheiten abhängig ist. Davon streng zu trennen ist die Immunität, die erworbene Unempfindlichkeit einem Krankheitserreger gegenüber. Mit dem Ausdruck Disposition schließlich bezeichnet man die durch äußere Einflüsse (Ernährung, Beruf, chronische Vergiftungen usw.) verursachte erhöhte Anfälligkeit für Infektionskrankheiten.
Die Inkubationszeit (Vorbereitungs- oder Ausbrütungszeit) einer Krankheit beginnt mit dem Eindringen der Erreger und endet mit dem Auftreten der Krankheitserscheinungen. Sie ist bei den einzelnen Krankheiten verschieden lang (wenige Tage bis mehrere Wochen), oft für die Diagnose bedeutsam und für die Begrenzung einer eventuellen Quarantäne entscheidend. Gegen Ende der Inkubationszeit können bereits über Atem, Stuhl oder Urin Krankheitserreger ausgeschieden und auf andere Personen übertragen werden, ohne dass der Ausscheider selbst erkennbare Krankheitssymptome aufweist.
Infektionskrankheiten werden in der Regel mit Medikamenten behandelt, die die jeweiligen Erreger abtöten oder an der Vermehrung hindern (virushemmende Mittel, Antibiotika, Parasitenmittel, Pilzmittel, Wurmmittel). Neben individuellen Vorkehrungen zur Blockierung der Übertragungswege (Infektionsprophylaxe) sind übergreifende bevölkerungspolitische Maßnahmen wie z. B. Reihenimpfungen, Gesundheitsaufklärung und Reinhaltung von Trinkwasserquellen von großer Bedeutung. Ferner dienen vom Gesetzgeber geschaffene Grundlagen wie das Bundesseuchengesetz, das eine Meldepflicht sowie seuchenspezifische Maßnahmen bei bestimmten Infektionskrankheiten vorschreibt, deren Verhütung und Bekämpfung.
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